Wohngeld plus - Mehr Geld für mehr Haushalte

Mit der Reform des Wohngeldes hat die Bundesregierung zum Jahresbeginn 2023 beschlossen, das Wohngeld deutlich zu erhöhen und gleichzeitig den Kreis der Berechtigten zu erweitern. Das bedeutet, dass ab sofort auch viele Haushalte Wohngeld bekommen können, die bisher noch keinen Anspruch hatten.

 

WAS IST WOHNGELD?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, mit dem die Regierung Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen entlasten will. Das neue Wohngeld-Plus enthält zwei zusätzliche Bestandteile: eine CO2-Komponente zur Förderung klimagerechten Wohnens sowie eine Heizkostenpauschale zur Abfederung gestiegener Kosten.

 

WER HAT ANSPRUCH AUF WOHNGELD?

Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem eigenen Einkommen, das aber nicht ausreicht, um die Wohnkosten zu bezahlen. Nicht berechtigt sind Personen, die sogenannte Transferleistungen beziehen. Dazu gehören z.B. Bürgergeld und Grundsicherung im Alter. In diesen Leistungen sind die Wohnkosten bereits berücksichtigt.

 

WAS ZÄHLT ALS EINKOMMEN?

Lohn und Gehalt, Renten, Eltern- und Krankengeld gelten als Einkommen. Auch bei staatlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld kann Wohngeld gezahlt werden.

 

WIE HOCH IST DAS WOHNGELD?

Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte mit einem eigenen Einkommen, das Wenn ein Antrag auf Wohngeld gestellt wurde, prüft die zuständige Wohngeldstelle, ob ein Anspruch besteht und welcher Betrag ausgezahlt werden kann. Die Höhe des Wohngeldes ist von drei Faktoren abhängig: Wie viele Personen leben im Haushalt? Wie hoch ist das Einkommen? Wie hoch ist die Miete? Die Berechnung erfolgt dann mithilfe einer Formel, die verschiedene Freibeträge, Zu- und Abschläge und Sonderregeln berücksichtigt. Eine erste Orientierung, wie hoch Ihr Wohngeld ausfallen könnte, gibt der Wohngeldrechner:   https://www.wohngeldrechner.nrw.de

 

WO KANN ICH WOHNGELD BEANTRAGEN?

Ihren Antrag auf Wohngeld stellen Sie beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung der Stadt Münster.
Dies geht sowohl Online als auchin Papierform. Detaillierte Informationen finden Sie auf der hier verlinkten Seite der Stadt Münster.

 

WELCHE UNTERLAGEN MUSS ICH EINREICHEN?

Antragsformulare erhalten Sie online ebenfalls auf der Seite der Stadt Münster sowie bei der Wohngeldstelle der Stadt Münster und den Bezirksverwaltungen.

Zusammen mit Ihrem Antrag müssen Sie Ausweiskopien und Einkommensnachweise einreichen. Wenn Sie zum ersten Mal Wohngeld beantragen oder in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie auch Ihren Mietvertrag vorlegen.

 

WO FINDE ICH WEITERE INFORMATIONEN?

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
share.vdw-rw.de/bmwsb
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung des Landes NRW
www.mhkbd.nrw
Verbraucherzentrale NRW
www.verbraucherzentrale.nrw
Deutscher Mieterbund NRW
www.mieterbund-nrw.de