Kabelfernsehen

Die Einrechnung der Kabelgebühren in die Betriebskosten endet für alle Mieter/innen des Wohnungsverein bereits am 31.05.2024.

Sollte Vodafone Ihnen für den Juni, ganz oder anteilig, Gebühren in Rechnung gestellt haben, erfolgt somit keine Doppelbelastung. _______________________________________________________________________________________________________

 

Der Gesetzgeber hat im Rahmen einer Novellierung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, dass die zentrale Abrechnung der TV-Versorgung über die Betriebskostenabrechnung ab dem 01.07.2024 nicht mehr zulässig ist.

Um weiterhin Kabel-TV empfangen zu können, muss jeder Haushalt dann einen eigenen Vertrag mit einem TV-Anbieter abschließen. Dies betrifft Sie auch, wenn Sie über den Kabelanschluss von Vodafone Zusatzprodukte wie z.B. Internet oder Telefon gebucht haben.

Mit unserem bisherigen Versorger Vodafone hat der Wohnungsverein eine Vereinbarung getroffen, die es unseren Mietern ermöglicht, sofern gewünscht, auch nach diesem Termin zu rabattierten Preisen einen Kabelanschluss von Vodafone zu nutzen.

Selbstverständlich steht es jedem Mieter frei, einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abzuschließen, sofern dieser über die vorhandene Infrastruktur im Haus verfügbar ist. Weiterhin bleibt die Installation von Satellitenschlüsseln nicht gestattet. Auch ist aktuell nicht geplant, den Hausbestand mit Glasfaseranschlüssen auszustatten.

Sofern Sie sich für einen TV-Vertrag mit Vodafone entscheiden, besteht die Möglichkeit, über die nachfolgend verlinkte Vodafone-Homepage einen entsprechenden Einzelnutzervertrag abzuschließen:

https://www.vodafone.de/privat/fernsehen/kabelfernsehen.html?icmp=nebenkosten%3Ahero

Mit der Eingabe Ihrer Anschrift sind dann die rabattierten Konditionen des Wohnungsvereins automatisch hinterlegt. Darüber hinaus wird Vodafone auch alle Haushalte aktiv ansprechen.

Sofern Sie keinen gültigen Kabel-TV-Vertrag abschließen, behält sich Vodafone vor, ab dem 01.07.2024 das Kabel-TV-Signal zu deaktivieren.

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